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LEISTUNGEN
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung erfolgt im Regelfall dazu um den Willen des Erblassers durchzusetzen. Hier unterscheidet man zwei verschiedene Formen der Testamentsvollstreckung:
1. die Abwicklungstestamentsvollstreckung, die dafür sorgt, dass die Anordnung in der letztwilligen Verfügung des Erblassers ausgeführt und umgesetzt werden sowie Nachlassverbindlichkeiten gefüllt und der an den Mieterben entsprechend der Verfügung aufgeteilt wird;
2. Verwaltungsvollstreckung
Dies dient in der Regel dazu, den Nachlass über einen längeren Zeitraum zu verwalten und kommt insbesondere nur dann in Frage, wenn es um Minderjährige Kinder geht und dieses bis zur Volljährigkeit abgeordnet werden soll, damit kein fremder Dritter über das Vermögen verfügen kann;
3. Der Einsatz des Testamentsvollstreckers ist immer dann sinnvoll, wenn man Probleme bei der Nachlassregelung befürchten muss. Insbesondere wenn:
Minderjährige betroffen sind,
Zwist unter den betroffenen Erben besteht
Bevorzugung bzw. Einbeziehung Dritter
Absicherung der Versorgung des Auftraggebers im Alters- und Pflegefall
Versorgung behinderter Nachkommen
Schutz des Nachlasses vor Zugriff von Eigengläubiger der Erben wie z.B. (bei Verbraucherinsolvenz oder Hartz IV Fällen)
Ihre Steuerberatung in Krefeld-Uerdingen bietet Unternehmern und Privatpersonen ein umfangreiches Beratungsangebot zu steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
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