Testamentsvollstreckung

LEISTUNGEN

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung erfolgt im Regelfall dazu um den Willen des Erblassers durchzusetzen. Hier unterscheidet man zwei verschiedene Formen der Testamentsvollstreckung:


1. die Abwicklungstestamentsvollstreckung, die dafür sorgt, dass die Anordnung in der letztwilligen Verfügung des Erblassers ausgeführt und umgesetzt werden sowie Nachlassverbindlichkeiten gefüllt und der an den Mieterben entsprechend der Verfügung aufgeteilt wird;


2. Verwaltungsvollstreckung

Dies dient in der Regel dazu, den Nachlass über einen längeren Zeitraum zu verwalten und kommt insbesondere nur dann in Frage, wenn es um Minderjährige Kinder geht und dieses bis zur Volljährigkeit abgeordnet werden soll, damit kein fremder Dritter über das Vermögen verfügen kann;


3. Der Einsatz des Testamentsvollstreckers ist immer dann sinnvoll, wenn man Probleme bei der Nachlassregelung befürchten muss. Insbesondere wenn:

Minderjährige betroffen sind,

Zwist unter den betroffenen Erben besteht

Bevorzugung bzw. Einbeziehung Dritter

Absicherung der Versorgung des Auftraggebers im Alters- und Pflegefall

Versorgung behinderter Nachkommen

Schutz des Nachlasses vor Zugriff von Eigengläubiger der Erben wie z.B. (bei Verbraucherinsolvenz oder Hartz IV Fällen)